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LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2020 - L 10 SF 5/20 AB (SO) R |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 28.02.2019 - S 34 SO 135/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2019 - L 8 SF 3/19
- SG Hildesheim, 16.09.2019 - S 34 SO 135/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.01.2020 - L 8 SO 244/19
- SG Hildesheim, 04.06.2020 - S 34 SO 135/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2020 - L 10 SF 5/20 AB (SO) R
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2020 - L 8 SO 71/20
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2020 - L 8 SO 133/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11
Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2020 - L 10 SF 5/20
Ist hingegen eine - wenn auch nur geringfügige - Befassung mit dem Verfahrensgegenstand erforderlich, scheidet eine Ablehnung als unzulässig aus (vgl. BVerfG vom 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11; vom 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14).Um ein offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch handelt es sich insbesondere bei der pauschalen Ablehnung eines gesamten Spruchkörpers (vgl. BVerfG vom 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11, Rn. 28).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2017 - L 10 VE 31/13
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2020 - L 10 SF 5/20
Zugleich hat er die Berichtigung des Passivrubrums beantragt und "alle Richter und Richterinnen des 10. Senats, die an mindestens einer Entscheidung in der OEG-Sache L 10 VE 31/13 WA beteiligt waren, wegen begründeter Besorgnis der Befangenheit" abgelehnt.Genauso liegt es hier: Der Kläger hat alle Richter und Richterinnen des Senats abgelehnt, "die an mindestens einer Entscheidung in der OEG-Sache L 10 VE 31/13 WA beteiligt waren", ohne auch nur ansatzweise irgendwelche konkreten Anhaltspunkte vorzubringen, die bei vernünftiger objektiver Betrachtung geeignet wären, eine Befangenheit der Mitglieder des Spruchkörpers zu begründen.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2007 - L 10 SF 4/20
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2020 - L 10 SF 5/20
Die Anhörungsrüge sowie die Gegenvorstellung des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 04. Juni 2020 im Verfahren L 10 SF 4/20 AB (SO) werden als unzulässig verworfen.Mit Beschluss vom 04. Juni 2020 hat der Senat den Antrag des Klägers, die Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht Scheider und Wessels, die Richter am Landessozialgericht Frerichs und Wibbelt und die Richterinnen am Landessozialgericht Höfer und von Wehren wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, zurückgewiesen (Aktenzeichen: L 10 SF 4/20 AB (SO)).
- BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01
Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung; …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2020 - L 10 SF 5/20
Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass bei strenger Beachtung der Voraussetzungen des Vorliegens - nur - eines gänzlich untauglichen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs eine Selbstentscheidung mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) nicht in Konflikt gerät, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters voraussetzt und deshalb keine Entscheidung in eigener Sache ist (grundlegend BVerfG vom 02.06.2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01). - BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14
Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung des …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2020 - L 10 SF 5/20
Ist hingegen eine - wenn auch nur geringfügige - Befassung mit dem Verfahrensgegenstand erforderlich, scheidet eine Ablehnung als unzulässig aus (vgl. BVerfG vom 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11; vom 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14). - BSG, 19.01.2010 - B 11 AL 13/09 C
Sozialgerichtliches Verfahren - pauschale Ablehnung eines Spruchkörpers wegen …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2020 - L 10 SF 5/20
Der Anspruch auf rechtliches Gehör gibt keine Gewährleistung dafür, dass sich das Gericht dem Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten anschließt (vgl. BSG vom 19.01.2010 - B 11 AL 13/09 C). - LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2020 - L 8 SO 71/20
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2020 - L 10 SF 5/20
Soweit der Kläger sein Ablehnungsgesuch nunmehr ausdrücklich auf das weitere von ihm geführte Verfahren L 8 SO 71/20 ER erstreckt, ist dies erst nach Zustellung des streitgegenständlichen Beschlusses vom 04. Juni 2020 erfolgt und führt daher nicht zu einer entsprechenden Änderung des Passivrubrums. - LSG Niedersachsen-Bremen, 06.08.2020 - L 8 SF 3/20
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2020 - L 10 SF 5/20
Dem Antrag auf Berichtigung des Passivrubrums war nicht zu folgen, weil es dem Passivrubrum des dem ursprünglichen Ablehnungsgesuch zugrundeliegenden Verfahrens L 8 SF 3/20 B (SO) entspricht.